E-Mails und Briefe zu angeblichem Zwangsvollstreckungsandrohungen durch Herrn Obergerichtsvollzieher Roth im Auftrag der DGUV stammen weder von der DGUV noch von Herrn OGV Roth.
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt auf Ihrer Internetseite:
„Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) u.a.. Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an unterschiedliche Betriebe. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen" und anderes. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Die E-Mails, Briefe und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.“
Des Weiteren ist seit 26.06.2025 ein gleichermaßen gestalteter Betrugsversuch
-vermeintlich durch das Inkassounternehmen EOS für Amazon Rechnungen - bekannt geworden, in welchem ebenfalls Herr Obergerichtsvollzieher Roth als Vollstreckungsorgan benannt ist.
Dies gilt auch für die E-Mails und Briefe von Herrn Obergerichtsvollzieher Roth.
Die Logos von DGUV, EOS und Herrn OGV Roth sowie die geleisteten Unterschriften auf den Unterlagen werden darin missbräuchlich verwendet.