Gebäudeansicht des Amtsgerichts Marburg mit Parkplatz.

Amtsgericht Marburg

Kontakt

Amtsgericht Marburg

Fax

+49 611 32761 - 8158

Universitätsstraße 48, 35037 Marburg

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

An dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag) ist für unaufschiebbare Fälle in der Zeit von

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

ein Bereitschaftsdienst der Justizbehörden Marburg beim Amtsgericht Marburg eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst ist in der o. g. Zeit unter

Telefon: +49 6421 290 - 300

für Sie erreichbar. Die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes befindet sich in Raum 59 (Wachtmeisterei). Wenn Sie das Amtsgerichts über den Haupteingang betreten, befindet sich hinter der ersten Eingangstür neben dem Fenster der Pforte eine Klingel.

Zur Vermeidung unnötiger Wege empfehlen wir Ihnen, zunächst in der o. g. Zeit telefonisch Kontakt zum Bereitschaftsdienst aufzunehmen, damit die Frage der Unaufschiebbarkeit Ihres Anliegens sowie die Zuständigkeit des Gerichts festgestellt werden kann.

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld. Der Erstkontakt zwischen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern und Schuldnerinnen oder Schuldnern erfolgt in der Realität schriftlich oder persönlich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher können sich im persönlichen Kontakt durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.

Bitte beachten:

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge.

Beliebiges Formular, auf dem ein Kugelschreiber liegt.

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Formulare und Merkblätter

Für Sie stellen wir Formulare und Merkblätter zum Herunterladen zur Verfügung.

Das Amtsgericht Marburg gehört als der Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit neben den Amtsgerichten Biedenkopf, Frankenberg, Kirchhain und Schwalmstadt zum Bezirk des Landgerichtes Marburg. Es wird von dem Direktor des Amtsgerichts geleitet. Ihm stehen ein stellvertretender Direktor und eine weitere aufsichtsführende Richterin sowie die Geschäftsleiterin und eine stellvertretende Geschäftsleiterin zur Seite.

Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

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Zuständigkeit

Wir informieren über Zuständigkeitsregelungen für das Amtsgericht Marburg.

Aufgeschlagenes Buch von unten betrachtet - die Seiten sind fächerförmig angeordnet.

Schwerpunkte

Themen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die ordentlichen Gerichte.

Weitere Infos

Das Schwarz-Weißbild zeigt den Neubau des Amtsgerichts Marburg Anfang der 1960er Jahre

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Geschichte

Informieren Sie sich über die Entwicklung des Gerichts im Laufe der Zeit.

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Digitaler Service Point

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster