Universitätsstraße 48
35037 Marburg
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Sprechzeiten Beratungshilfe:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Marburg
Amtsgericht Marburg
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8158
Universitätsstraße 48
35037 Marburg
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Sprechzeiten Beratungshilfe:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld. Der Erstkontakt zwischen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern und Schuldnerinnen oder Schuldnern erfolgt in der Realität schriftlich oder persönlich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher können sich im persönlichen Kontakt durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.
Ab dem 19.05.2022 besteht auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen in den Diensträumlichkeiten des Amtsgericht Marburg eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder OP-Maske).
In den Sitzungssälen, bzw. Besprechungszimmern entscheiden die Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte über die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske.
An dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag) ist für unaufschiebbare Fälle in der Zeit von
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
ein Bereitschaftsdienst der Justizbehörden Marburg beim Amtsgericht Marburg eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst ist in der o. g. Zeit unter
Telefon: +49 6421 290 - 300
für Sie erreichbar. Die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes befindet sich in Raum 59 (Wachtmeisterei). Wenn Sie das Amtsgerichts über den Haupteingang betreten, befindet sich hinter der ersten Eingangstür neben dem Fenster der Pforte eine Klingel.
Zur Vermeidung unnötiger Wege empfehlen wir Ihnen, zunächst in der o. g. Zeit telefonisch Kontakt zum Bereitschaftsdienst aufzunehmen, damit die Frage der Unaufschiebbarkeit Ihres Anliegens sowie die Zuständigkeit des Gerichts festgestellt werden kann.
Einzelpersonen können ohne Anmeldung an den Verhandlungen teilnehmen.
Sofern Gruppen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, sollte immer eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgen.
In Marburg sind zwei Betreuungsvereine angesiedelt:
Bitte beachten:
Vereinbaren Sie Ihre Termine in Nachlasssachen (Testamentsverwahrungen, Testamentsrückgaben und Erbausschlagungserklärungen) online!
Zur Online-Terminvereinbarung des Amtsgerichts MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hinweis zum
Wolfgang Petri
Direktor am Amtsgericht Marburg
Amtsgericht Marburg
Telefon
Die Geschäfte des Amtsgerichts Marburg erledigen:
Die Richter und Rechtspfleger des Gerichtes sind im Rahmen ihrer Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Durch zahlreiche Zuständigkeitserweiterungen in den letzten Jahren haben die Amtsgerichte heute eine umfassende Zuständigkeit auf fast allen Rechtsgebieten.
Das Amt der Datenschutzbeauftragten wird von Frau Amtsrätin Brühl ausgeübt.
Das Amtsgericht Marburg gehört als der Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit neben den Amtsgerichten Biedenkopf, Frankenberg, Kirchhain und Schwalmstadt zum Bezirk des Landgerichtes Marburg. Es wird von dem Direktor des Amtsgerichts geleitet. Ihm stehen ein stellvertretender Direktor und eine weiterere aufsichtsführende Richterin sowie die Geschäftsleiterin und eine stellvertretende Geschäftsleiterin zur Seite.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben keine eigenen Diensträume im Amtsgericht. Es finden aber einmal in der Woche Sprechstunden mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern statt.
Sämtliche Aufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen an das
Amtsgericht Marburg, Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Universitätsstrasse 48, 35037 Marburg
Telefon: +49 6421 290 - 300
Telefax: +49 6421 290 - 393
gerichtet werden. So ist sichergestellt, dass auch im Vertretungs- und Krankheitsfall der Auftrag zeitnah bearbeitet werden kann. Der Auftrag wird danach in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Von dort werden auch Fragen zur Zuständigkeit beantwortet.
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Lage:
Das Amtsgericht Marburg befindet sich zusammen mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft in dem Behördenkomplex „Universitätsstraße 48“.
So erreichen Sie das Amtsgericht zu Fuß:
Das Amtsgericht ( Universitätsstraße 48 ) liegt nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Vor dem Amtsgericht befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz, der jedoch auf Grund seiner geringen Kapazität, insbesondere vormittags meist belegt ist. In den umliegenden Straßen gibt es noch einige Parkmöglichkeiten, die aber durch Parkscheinautomaten oder Anwohnerparkzeiten eingeschränkt sind. In der Wilhelmstraße ( unter dem Kaufhaus Ahrens / 5 Minuten Fußweg zum Amtsgericht ) befindet sich ebenfalls noch ein Parkhaus.
So erreichen Sie das Amtsgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Am besten erreichen Sie das Amtsgericht Marburg jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die am nächsten gelegene Haltstelle heißt Philippshaus. Dort halten die Linien 1,2,3,5,6,7,8.
Eine Fahrplanübersicht über den Stadtbus sowie Informationen über sämtliche Hotels in Marburg, erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Örtliche Zuständigkeit - Der Bezirk des Amtsgerichts Marburg umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:
Für Insolvenz- Handelsregister und Vereinsregistersachen ist das AG Marburg ausschließlich für sämtliche Orte aus folgenden Amtsgerichtsbezirken zuständig:
Welche Orte zu welchem Gerichtsbezirk gehören erfahren Sie in den einzelnen Internetauftritten der oben genannten Gerichte.
Mahnverfahren in Hessen:
Auf Grund der Zentralisierung des Mahnverfahrens ist das AG Hünfeld für sämtliche Mahnverfahren in Hessen zuständig:
Amtsgericht HünfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Mahnabteilung-
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Telefon: +49 6652 600 - 01
Telefax: +49 6652 600 - 222
Zentrales Partnerschaftsregister:
Das Partnerschaftsregister wird in Hessen zentral geführt beim
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Partnerschaftsregister -
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030
E-Mail:
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Ihr Draht zur hessischen Justiz
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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