In dem Berufungsverfahren 5 U 123/23 ist Termin vor dem Senat bestimmt auf den 17.2.2025, 9.30 Uhr, Saal 110, OLG, Zeil 42.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Abschlussprovision für M&A-Beratungsleistungen. Die Klägerin hatte sich vertraglich gegenüber der in China ansässigen Beklagten zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von zwei Tochterunternehmen der Beklagten verpflichtet.
Das Landgericht hat der u.a. auf Zahlung von rund 2,3 Mio. US-$ gerichteten Klage in Höhe von rund 1,3 Mio. US-$ stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.
Das Verfahren war am Landgericht vor der dort eingerichteten englisch sprachigen KfH auf Englisch geführt worden.
Erstellt: 15.11.2024