Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Darmstadt.

Amtsgericht Darmstadt

Kontakt

Amtsgericht Darmstadt

Fax

+49 611 32761 - 8214

Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt

Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld. Der Erstkontakt zwischen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern und Schuldnerinnen oder Schuldnern erfolgt in der Realität schriftlich oder persönlich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher können sich im persönlichen Kontakt durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.

  • Nachlasssachen
    Telefonische Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
    Für die Beantragung eines Erbscheins und sonstige persönliche Vorsprachen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
    Für Erbausschlagungen sowie für die Verwahrung oder die Rückgabe von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen buchen Sie bitte einen Termin per Online-Terminvereinbarung. 
  • Einsichtnahme in öffentliche Register:
    Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
    Freitag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr.
    In der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr ist keine Einsichtnahme ins Grundbuch, Handels- und Vereinsregister möglich. 
  • Erteilung von Grundbuch- und Registerauszügen:
    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Gebäude D, Service-Stelle
  • Erteilung von Negativbescheinigungen in Insolvenzsachen:
    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Gebäude D, Service-Stelle
    Für die Erteilung ist die Vorlage des Personalausweises, bei ausländischem Pass zusätzlich Meldebescheinigung notwendig.

An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare Einzelaufgaben ein Bereitschaftsdienst eingerichtet und zwar

jeweils von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr.

Der Zugang zum Bereitschaftsdienst befindet sich im Gebäude D – Mathildenplatz 15 an der Ecke Mathildenplatz/Bleichstraße. Bitte benutzen Sie die am Fristenbriefkasten angebrachte Klingel. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wird zur Tür kommen.

Der Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer +49 6151 992 - 5031 telefonisch erreichbar. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit die Frage der Unaufschiebbarkeit des Anliegens und ggf. auch die Zuständigkeit des Gerichts geprüft werden kann.

  1. Der Zutritt zum Gebäude B - Mathildenplatz 12  
    kann für Gehbehinderte statt durch den Haupteingang durch einen Nebeneingang erfolgen. Damit wird es Gehbehinderten, die z.B. auf einen Rollstuhl zu Fortbewegung angewiesen sind, ermöglicht, ohne Benutzung von Treppen die verschiedenen Etagen des Hauptgebäudes mit dem Aufzug zu erreichen.

    Der Nebeneingang befindet sich linker Hand (ca. 8 Meter) vom Haupteingang. An der Außenseite ist eine Klingel angebracht. Auf entsprechendes Signal wird diese Tür durch einen Mitarbeiter des Amtsgerichts geöffnet.

    Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts (Telefon: 06151 992-4001) fernmündlich Kontakt aufzunehmen.
     
  2. Der Zugang zum Gebäude D - Mathildenplatz 15 
    ist behindertengerecht gestaltet. 

Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen und Verfahrensbeteiligte bei sexuellem Missbrauch vor Gericht

Im Raum 2.306 im Gebäude D - Mathildenplatz 15 steht ein kindgerecht ausgestattetes Zimmer zur Verfügung, in dem Kinder und Jugendliche beim Warten auf ihre Vernehmung als Zeuge oder ihre Anhörung als Verfahrensbeteiligte in Familien-, Vormundschafts- und Strafsachen untergebracht werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle des DKSB bieten auf Wunsch Prozessbegleitung an, d. h. die Kinder und Jugendlichen werden auf ihre Rolle als Zeuge intensiv vorbereitet, sie werden am Vernehmungstag begleitet und es findet eine Nachbetreuung statt.

Es ist Sache der Eltern, Erziehungsberechtigten oder der Jugendlichen selbst mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt, Holzhofallee 15, 64295 Darmstadt (Telefon: +49 6151 3604150 - Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie:

Stellvertretende Pressesprecherinnen und Pressesprecher

  • in Strafsachen:
    weiterer aufsichtsführender Richter Dennis Wacker
    Telefon: +49 6151 992 - 5291
  • in Familiensachen und FGG-Sachen:
    weiterer aufsichtsführender Richter Dr. Thomas Spernat
    Telefon: +49 6151 992 - 5528)
  • in Zivilsachen:
    weiterer aufsichtsführender Richter Dr. Stephan Marienfeld
    Telefon: +49 615 1992 - 4331
  • in FGG-Sachen:
    weitere aufsichtsführende Richterin Teresa Albach
    Telefon: +49 6151 992 - 4375

Die Gerichtstafel Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen enthält eine Übersicht über die Hypotheken- und Grundschuldbriefe, die nach Angaben der Antragsteller verloren gegangen sind.

Neben dem Haupteingang des Justizgebäudes D - Mathildenplatz 15 (Nähe Kreuzung Mathildenplatz/Bleichstraße) ist ein gemeinsamer Briefkasten für Amts- und Landgericht Darmstadt, die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt sowie die auswärtigen Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in Darmstadt eingerichtet.

Durch Einwurf einer Postsendung in diese gekennzeichneten Briefkästen kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Denn alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst. 

Sendungen, die nach  00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Bei dem Amtsgericht ist eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle im Gerichtsgebäude B - Mathildenplatz 12 eingerichtet. Diese leitet die bei Gericht eingegangenen Vollstreckungs- und Zustellungsaufträge an die zuständige/n Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.

Postanschrift:
Amtsgericht Darmstadt
- Gerichtsvollzieherverteilungsstelle -
Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt

Wer im Einzelfall für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie aus dem Geschäftsverteilungsplan und dem Straßenverzeichnis ersehen.

Kurzfristige Änderungen in der Zuständigkeit sowie Auskunft über die jeweiligen Vertretungen der zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

Zimmer 0.14, Telefon: +49 6151 992 - 4823 oder Telefon: +49 6151 992 - 4512

An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare Fälle Bereitschaftsdienst eingerichtet, mit dem Sie telefonisch über die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes im Hauptgebäude Kontakt aufnehmen können (siehe Telefonverzeichnis).

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Wann ist der nächste Verhandlungstermin? Sind die Unterlagen für die Scheidung vollständig?
Ist die Firma XY bereits im Handelsregister eingetragen?

Die Aufgaben der Justiz sind vielfältig, besonders bei einem Amtsgericht.

Folgende Aktionen werden im Rahmen des Girls' Days beim Amtsgericht Darmstadt angeboten:

  • Besuch einer Strafverhandlung (im Anschluss Informationsgespräch mit dem/der verhandlungsführenden Richter/in)
  • Führung im Sicherheitsbereich
  • Allgemeine Informationen über Aufgaben und Organisation des Amtsgerichts Darmstadt sowie über Ausbildungsberufe der Justiz

Teilnehmerzahl: max. 14

Anmeldungen:
Amtsgericht Darmstadt
-Verwaltung-
Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt
E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de

Weitere Informationen:
Telefon: +49 6151 992 - 4174
Telefax: +49 611 32761 - 8214 

Zum Vollzug des baren Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlung) wurde am Gerichtsstandort Darmstadt ein Kassenautomat aufgestellt. Er befindet sich im 1. OG oberhalb des Eingangsbereiches des Justizneubaus Mathildenplatz 15 (Gebäude D) neben der Servicestelle. Mit Inbetriebnahme wurde auch der Kassenschalter beim Amtsgericht Darmstadt geschlossen.

Hinweis:

Zwangsversteigerungstermine veröffentlicht das Amtsgericht Darmstadt im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes ausschließlich im Internet unter www.zvg-portal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und nicht mehr auf der Homepage des Amtsgerichts Darmstadt.

Die publizierten Daten entsprechen den in den amtlichen Bekanntmachungen angegebenen Informationen zu den einzelnen Objekten. Aus ihnen ist die nähere Objektbeschreibung unter Angabe der Anschrift und der Grundbuchbezeichnung der Immobilie, der gerichtlich festgesetzte Grundstückswert  (Verkehrswert), der anberaumte Versteigerungstermin sowie das gerichtliche Aktenzeichen zu ersehen. Eine Einsichtnahme in Gutachten, Exposés und Fotos ist ausschließlich auf der Service-Einheit des Amtsgerichts Darmstadt (Mathildenplatz 12, Raum 017) möglich.

Beachten Sie bitte, dass Zwangsversteigerungstermine aus verschiedenen Gründen sehr kurzfristig aufgehoben werden können. Kurzfristige Terminsveränderungen oder Aufhebungen von Zwangsversteigerungen können nicht in jedem Fall bei den Internetveröffentlichungen berücksichtigt werden.

Sämtliche Zwangsversteigerungstermine finden im Gerichtsgebäude B - Mathildenplatz 12 statt. Bieter haben damit zu rechnen, wenigstens 10 % des Verkehrswertes als Sicherheit hinterlegen zu müssen. Auf die Versteigerungsbedingungen und das Merkblatt für Bieter wird hingewiesen.

Bitte beachten Sie: Bei der Digitalisierung von Daten können Fehler auftreten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit  der veröffentlichten Daten  wird daher keinerlei Gewähr übernommen. Es ist empfehlenswert, zur ergänzenden Abklärung von Einzelheiten ggf. mit der Serviceeinheit des Vollstreckungsgerichts Kontakt aufzunehmen.

Im April 2016 wurde dem Amtsgericht Darmstadt für vier Jahre erneut das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ verliehen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Gesundheit unserer Mitarbeiter sind uns beim Amtsgericht Darmstadt wichtig. Als Arbeitgeber bieten wir:

  • Individuelle Teilzeitmodelle
  • Telearbeit am heimischen Arbeitsplatz
  • Individuelle Lösungen in Notfallsituationen
  • Elternzeit, auch für Väter, ist keine Ausnahme. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten.
  • Kinderbetreuung für Notfälle
  • Betriebliche Gesundheitsfürsorge auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter abgestellt
  • Günstige Parkmöglichkeiten für alle Mitarbeiter

Auch in Zukunft arbeiten wir daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, denn wir möchten zufriedene Mitarbeiter indem wir:

  • deren Belange berücksichtigen
  • auf die Gesundheit achten
  • die Motivation erhalten
  • den Teamgeist stärken um den Bürgern eine hohe Servicebereitschaft zu bieten.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster