Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Kassel (Hauptgebäude Frankfurter Str. 9)

Amtsgericht Kassel

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Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Kassel (Hauptgebäude Frankfurter Str. 9)

Amtsgericht Kassel

Fax

+49 611 32761 - 8167

Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Gebäudeansicht der Außenstelle Friedrichstraße des Amtsgerichts Kassel (Pressehaus).

Außenstelle Friedrichsstraße (Pressehaus)

Amtsgericht Kassel

Fax

+49 611 32761 - 8167

Friedrichsstraße 32 – 34
34117 Kassel

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten Nachlassabteilung: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudeansicht der Zweigstelle Hofgeismar des Amtsgerichts Kassel.

Zweigstelle Hofgeismar

Amtsgericht Kassel

Fax

+49 611 32761 - 8103

Friedrich-Pfaff-Str. 8, 34369 Hofgeismar

Telefon (alternativ): +49 561 912 - 1411 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Sprechzeiten Nachlassabteilung: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis. Bei den Anrufern handelt es sich um Betrüger.

Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld.

Für Kinder, die zu einem Termin beim Familiengericht geladen sind, steht nach Rücksprache ein Spielzimmer zur Verfügung.

Bei dem Amtsgericht Kassel besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen unter denen Beratungshilfe gewährt werden kann sowie zur Antragstellung und das für die schriftliche Antragstellung zu nutzende Formular finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Der Antrag sollte möglichst schriftlich gestellt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.

Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In diesen Terminen können nur Beratungshilfeangelegenheiten (maximal zwei Angelegenheiten pro Termin) bearbeitet werden.

Der Termin findet im Raum A005 in der Eingangshalle statt.

Der Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde ist schriftlich zu stellen. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.

Bitte geben Sie in dem Antrag Ihren Namen, Ihre Adresse sowie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen an. Fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.

Außerdem wird das Aktenzeichen der Scheidungssache benötigt.
Sollte Ihnen das Aktenzeichen nicht bekannt sein, geben Sie bitte das Jahr der Scheidung sowie die Daten (Namen und Geburtsdaten) der Eheleute an.

Sofern Sie eine Scheidungsurkunde benötigen, die nicht Ihr eigenes Scheidungsverfahren betrifft, begründen Sie bitte kurz, warum Sie die Urkunde benötigen (z. B. zur Beantragung eines Erbscheins).

Umrisse von Frauen und Männern im Gegenlicht in einem Raum mit hohen Fenstern.

AG Kassel

Hinweise zum Verhandlungsbesuch

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, als Zuschauer an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.

Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.

Zum Vollzug des baren Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen) steht in der Hauptstelle ab sofort ein Kassenautomat zur Verfügung.

Bitte beachten:

Von der Anweisungsstelle werden nach Vorlage einer entsprechenden Ladung oder Beauftragung die Entschädigungen bzw. Vergütungen für Zeugen errechnet und angewiesen (festgesetzt).

Die Höhe der Entschädigung bzw. Vergütung richtet sich nach dem „Gesetz über Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“ (Justizvergütungs- und  entschädigungsgesetz, abgekürzt: JVEG).

Wird Verdienstausfall geltend gemacht, so ist die vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstausfallbescheinigung vorzulegen.

Selbständige müssen einen Nachweis über Ihre Selbständigkeit vorlegen, z.B. eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung o.ä.; eine Visitenkarte ist nicht ausreichend!

Anweisungsstelle für Zeugenentschädigung
Hauptgebäude Frankfurter Str. 9, Eingangshalle
Raum A 006/ A 007

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Die Auszahlung Ihrer Entschädigung erfolgt dann am Kassenautomaten.

Das Amtsgericht hält in regelmäßigen Abständen im Rathaus der Stadt Wolfhagen Gerichtstage ab.

Wahrgenommen werden die Aufgaben der Rechtsantragstelle, der Beratungshilfe, der Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch und aus dem Handelsregister sowie die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen auf diesen Gebieten.

Im Rahmen dieses Gerichtstages können Sie Anträge und Erklärungen gegenüber einer Rechtspflegerin / einem Rechtspfleger des Amtsgerichts Kassel abgeben, z. B. auf Erteilung eines Erbscheins oder auf Einleitung einer Betreuung.

Rathaus der Stadt Wolfhagen
Burgstraße 33 -35
34466 Wolfhagen
Raum 1.3a  im ersten Obergeschoss
Telefon: +49 5692 602 - 0

Seit November 2023 findet der Gerichtstag wieder regelmäßig mittwochs im 2-Wochen-Rhythmus im Rathaus der Stadt Wolfhagen statt.

Termine des Gerichtstags Wolfhagen:

  • 27.11.2024
  • 11.12.2024

In dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten werden Sie gebeten, sich während der Sprechzeiten vom 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr an das Amtsgericht Kassel, Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel, zu wenden. Ansonsten sollten Anträge und andere Anliegen vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden.

Maßgebend für die Zuständigkeit ist der Wohnort des Schuldners.

Wenden Sie sich mit Ihren Anträgen bitte direkt an das

Amtsgericht Kassel
-Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge-
Friedrichsstr. 32 - 34
34117 Kassel

Von dort aus wird Ihr Antrag automatisch an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder die zuständige Gerichtsvollzieherin weitergeleitet.

Die einzelnen Gerichtsvollzieher haben ihre Büros im Bezirk des Amtsgerichts Kassel und halten dort regelmäßig Sprechstunden ab. Die Zeiten für die Sprechstunden können Sie der "Liste der Gerichtsvollzieher" entnehmen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

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Das Gewaltschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit, bei häuslicher Gewalt gegenüber dem Gegner/der Gegnerin Kontaktverbote oder Wohnungszuweisungen für bis zu 6 Monate zu erwirken. Folgende Stellen in und um Kassel bieten u.a. Beratung an:

Die Adressen und Telefonnummern weiterer Beratungsstellen können Sie im Raum der Kasseler Hilfe e.V. in der Eingangshalle des Amtsgerichtsgebäudes, Raum A 102, Telefon: +49 561 9122271, erfahren. 

Aufgaben und Zuständigkeit:
Für Grundstücke, Wohnungs-, Teileigentums- und Erbbaurechte, die im Bezirk des Amtsgerichts Kassel liegen, wird ein Grundbuch in elektronischer Form geführt.
Die Zweigstelle Hofgeismar führt für den Bereich ihrer örtlichen Zuständigkeit ein eigenes Grundbuch. Die Zuständigkeit in Grundbuchsachen richtet sich nach Gemarkungen.

Einsicht:
Das Grundbuch ist nicht öffentlich und kann nur von solchen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen können (insbesondere Eigentümer, Berechtigte, Gläubiger oder deren jeweilige Bevollmächtigte sowie Notare).
Berechtigte können auch Ausdrucke aus dem Grundbuch erhalten. Grundbuchausdrucke in einfacher oder beglaubigter Ausführung für 10,- bzw. 20,- Euro werden aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrages erstellt. 

Das Grundbuchamt sowie das Terminal für die Grundbucheinsicht befinden sich im Gebäude Friedrichstraße (Außenstelle Friedrichstraße 32-34) sowie in Hofgeismar in der Friedrich-Pfaff-Straße 8 (Zweigstelle Hofgeismar). Sie können dort Anträge abgeben und Grundbucheinsicht nehmen.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Die Grundbucheinsicht ist gesondert geregelt.

Die Verwaltung ist für die Organisation des Geschäftsbetriebs und die Personalangelegenheiten zuständig.

Behördenleitung:

  • Präsident des Amtsgerichtes
    Dr. Patrick Liesching
  • Vizepräsident des Amtsgerichts
    Dr. Philipp Gescher

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster