Gebäudeansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Gebäudeansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main

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+49 69 1367 - 2030

Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gebäudeansicht der Außenstelle Höchst des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Außenstelle Höchst

Amtsgericht Frankfurt am Main

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+49 69 1367 - 3212

Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main

Allgemeine Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gebäudeansicht der Außenstelle Frankfurt Niederrad.

Außenstelle Niederrad

Amtsgericht Frankfurt am Main

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+49 69 1367 - 2030

Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main

Allgemeine Sprechzeiten: 
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Die Sprechzeiten einzelner Abteilungen können von den allgemeinen Sprechzeiten abweichen.

In diesen Fällen finden Sie Informationen dazu im Abschnitt "Weitere Informationen" bei den dort aufgeführten Abteilungen.

Die Servicetheke befindet sich im Gerichtsgebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Menschen mit Gehbehinderungen über die Gerichtsgebäude C, Konrad-Adenauer-Str. 20, 60313 Frankfurt am Main  und Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main über eine Rampe zu erreichen.

  • Gerichtsgebäude A
    Heiligkreuzgasse 34
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude B
    Gerichtsstraße 2
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude E
    Hammelsgasse 1
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude F
    Klingerstraße 20
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Außenstelle Höchst
    Zuckschwerdtstraße 58
    65929 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Außenstelle Niederrad
    Hahnstraße 25
    60528 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist Ausbildungsgericht für die Berufe

  • Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
  • Justizfachwirtin/Justizfachwirt
  • Rechtspflegerin/Rechtspfleger

Die Beratungshilfeabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main einschließlich der Außenstelle Höchst finden Sie in der Außenstelle Niederrad, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main. An das Gebäude Hahnstraße 25 ist durch einen Übergang das Gebäude Goldsteinstraße 145 angeschlossen.

Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist nur nach vorheriger TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich. Termine können hier online zu den untenstehenden Sprechzeiten vereinbart werden.

Die Beratungshilfe kann auch schriftlich unter Verwendung des nachfolgenden Antragsformulars beantragt werden. Die persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig.

Ab 22.04.2024:

  • Beratungshilfe Rechtspfleger:
    Abteilung 25 und 26
    Gerichtsgebäude G, 2. Obergeschoss
    Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main

    Sprechzeiten:
    Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch keine Sprechzeiten
    Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Letzte Ausgabe der Wartemarken: 11:30 Uhr
     
  • Beratungshilfe Serviceeinheit:
    Abteilung 25 und 26
    Gerichtsgebäude G, 2. Obergeschoss, Zimmer 215
    Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
    Telefon: +49 69 1367 - 6969

    Sprechzeiten:
    Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Beschreibung

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Kinderanhörungszimmer:
Für Anhörungen von Kindern verfügt das Familiengericht über ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer. Das Kinderanhörungszimmer befindet sich im Raum 259 im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.

Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.

Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:

  1. Über das Straßenverzeichnis Frankfurt am Main müssen Sie zunächst den Stadtbezirk ermitteln.
  2. Aus der Geschäftsverteilung ist die oder der für den Stadtbezirk zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ersichtlich (grüne Tabellenspalte).
  3. Nähere Kontaktinformationen erhalten Sie über die Anschriften- und Telefonliste.

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle -Innenstadt oder Außenstelle Höchst-.

Beschreibung

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Beschreibung

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Beschreibung

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Für die Gemeinden des Main-Taunus-Kreises und Katasterbezirke der Stadt Frankfurt am Main Diedenbergen, Eddersheim, Eschborn, Griesheim, Hattersheim, Höchst, Hofheim, Kriftel,  Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Niederhöchstadt, Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Okriftel, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Sulzbach, Unterliederbach, Wallau, Wildsachsen und Zeilsheim ist das

Grundbuchamt Frankfurt am Main
Außenstelle Höchst
Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main

zuständig.

Grundbucheinsicht und Abgabe von Schriftstücken:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Grundbuchauszüge und -einsicht:
Grundbuchauszüge erhalten Sie an unserer Servicetheke im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Grundbucheinsicht erhalten Sie an den Einsichtsplätzen im Gerichtsgebäude A im Erdgeschoss in den Zimmern 12, 35 und 51 sowie im ersten Stock auf Zimmer 135.

Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie mittwochs: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Anmeldungen zum Grundbuch

Anträge auf Grundbuchauszüge sowie Namensberichtigung und Grundbuchberichtigung nach Erbfall:

Verwenden Sie bitte die unter dem Menüpunkt "Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt am Main" im Abschnitt Grundbuch bereitgestellten Formulare. 

Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren werden von den Abteilungen 841, 842, 843, 844, 845 und 846 des Amtsgerichts durchgeführt.
Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Versteigerungstermine finden im Sitzungssaal 202 Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main statt.

Folgende Bezirke fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Abteilungen 841 - 846:

Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises:
Stadtgemeinde Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Oberliederbach, Niederhofheim und Sulzbach.

Sprechstunden: 
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Für Sie wurden 3 Einsichtsplätze zum Einsehen der Wertgutachten errichtet. Diese Plätze befinden sich in Raum 228 Gebäude A.

Hinweis:
Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können für Interessenten/innen leider nicht gefertigt werden.
Die Mitarbeiter/innen sind stets bemüht Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressentinnen und Bietinteressenten zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anrufe kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.

Wir empfehlen, sich im eingangs verlinkten Versteigerungsportal der Länder über Zwangsversteigerungstermine und Versteigerungsobjekte zu informieren. Externe Anbieter von Versteigerungskatalogen handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Insolvenzverfahren werden im Gerichtsgebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main durchgeführt.

Örtliche Zuständigkeit:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Negativbescheinigungen zur Anmeldung eines Gewerbes können per Post, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die E-Mail Adresse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main lautet insolvenzgericht@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt" im Abschnitt "Insolvenz".

Geschäftsverteilung:

  • Bei den Antragsverfahren richtet sich die Zuständigkeit nach den Buchstaben.
  • Maßgeblich ist der Familienname des Schuldners/der Schuldnerin. Beim Beispiel Erik Mustermann wäre der Buchstabe M zuständig.
  • Auch bei Firmen wie beispielsweise Erik Mustermann GmbH gilt der Buchstabe M.
  • Bei eröffneten Verfahren wie z.B. 810 IN 30/92 K-15-2 richtet sich die Zuständigkeit nach der ersten Turnusziffer des Aktenzeichens (hier im Beispiel 15). Zuständig ist die Serviceeinheit 15 (nicht der Buchstabe K!).

Allgemeine Zuständigkeit:
Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.

Allgemeine Informationen:
Informationen zu den Dienstleistungen des Nachlassgerichts
Hinweise des Nachlassgerichts (hessen.de)
Telefonverzeichnis (Nachlassgericht)

Erbausschlagungen, die Abgabe von Testamenten im Todesfall oder zur Hinterlegung sind ohne vorherige Terminvereinbarung Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr möglich.

Persönliche Sprechzeiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung.

Eine Terminvereinbarung können Sie vornehmen:

Für Testamentsrücknahme aus amtlicher Verwahrung können Sie online einen Termin vereinbaren: Online–TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.

Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.

Stand 12.07.2022

Am komfortabelsten können Sie Registereinsicht über das Gemeinsame Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster nehmen.

Einen Antrag auf Zusendung von Registerauszügen können Sie stellen:

  • per E-Mail an: registergericht@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
  • per DE-Mail an: ag-frankfurt-main@egvp.de-mail.de
  • schriftlich an:
    Amtsgericht Frankfurt am Main
    Registergericht
    Heiligkreuzgasse 34
    60313 Frankfurt am Main
  • per Telefax an: die untenstehenden Fax-Nummern der zuständigen Serviceeinheiten.

Geben Sie in dem Antrag bitte an:

  • die Firma oder den Namen der Gesellschaft, Partnerschaft, Genossenschaft oder des Vereins
  • nach Möglichkeit das Registerzeichen (zum Beispiel HRB 123456)
  • die Anzahl und die Art der gewünschten Registerauszüge (aktuell, chronologisch oder historisch)
  • ob die Auszüge beglaubigt (Gebühr: 20,00 Euro pro Auszug) oder unbeglaubigt (Gebühr: 10,00 Euro pro Auszug) sein sollen.

Sie haben eine Ladung zur Zeugenaussage erhalten.

Sie möchten sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge verschaffen?
Sie sind Opfer der Tat, die Gegenstand der Verhandlung ist?
Sie haben Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung und möchten beispielsweise wissen, wie eine Zeugenvernehmung verläuft?
Sie möchten zum Gerichtssaal begleitet werden?
Sie müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kind / Ihre Kinder zum Gericht mitbringen und brauchen für die Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson?
Ihr Kind soll als Zeuge vernommen werden?

Bei den Justizbehörden Frankfurt am Main ist seit dem 1. August 1993 eine Zeugen- und Kinderbetreuungsstelle eingerichtet.

Eine Sozialarbeiterin, eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge stehen vor Ort zur Verfügung und informieren, unterstützen und beraten Zeugen (kostenlos), wenn diese vor das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht geladen wurden. Sie haben die Möglichkeit, schon einige Tage vor dem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dann nähere Informationen oder können zum Beispiel das Mitbringen Ihres Kindes / Ihrer Kinder ankündigen. Ein kindgerechtes Spielzimmer steht zur Verfügung.

Zeugenbetreuung

Telefon: +49 69 1367 - 2636
1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes E, gegenüber dem Sitzungssaal 16.

Beschreibung

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Beschreibung

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Alle Zivilprozessabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main finden Sie in der Außenstelle Niederrad, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main.

An das Gebäude Hahnstraße 25 ist durch einen Übergang das Gebäude Goldsteinstraße 145 angeschlossen.

Dort befinden sich die Abteilung 28 im 1. Obergeschoss, die Abteilung 30 im 2. Obergeschoss, die Abteilungen 32 und 33 (Mietsachen, WEG-Verfahren sowie Landwirtschaftssachen) im 3. Obergeschoss und die Abteilungen 29 und 31 im 4. Obergeschoss des angeschlossenen Gebäudes Goldsteinstraße 145.

Die Abteilungen 25 und 26 (Beratungshilfe) befinden sich im 2. Obergeschoss des durch einen Übergang in der 2. Etage an die Hahnstraße 25 angeschlossenen Gebäudes Goldsteinstraße 145.

Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Hahnstraße 25.

Bei allen schriftlichen Eingaben und telefonischen Anfragen ist die richtige und vollständige Angabe des Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Bitte beachten Sie, dass es gegenwärtig zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Erfassung neuer Verfahren kommt. Der Eintragungsprozess nimmt derzeit zwei Monate Zeit in Anspruch. Es wird höflich gebeten, insofern von Rückfragen abzusehen.

Für die Aufnahme von Anträgen auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wenden Sie sich bitte an die

Publikumsanmeldung Rechtsantragsstelle bei dem

Amtsgericht Frankfurt am Main

Außenstelle Niederrad
Gerichtsgebäude I und G
Hahnstraße 25
60528 Frankfurt am Main
Zimmer 215 G

Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
Telefon: +49 69 1367 - 6969

Für Anträge auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Das entsprechende bundeseinheitliche Formular finden Sie in der Formularsammlung der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Abschnitt "Zivilsachen".

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster