Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Fax
+49 69 1367 - 2030
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst
Telefon
Fax
+49 69 1367 - 3212
Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stand: 18.05.2022
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, ein Gebäude der Justiz aufzusuchen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Ihr Amtsgericht Frankfurt am Main
Die Sprechzeiten einzelner Abteilungen können von den allgemeinen Sprechzeiten abweichen.
In diesen Fällen finden Sie Informationen dazu im Abschnitt "Weitere Informationen" bei den dort aufgeführten Abteilungen.
Die Servicetheke befindet sich im Gerichtsgebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Menschen mit Gehbehinderungen über die Gerichtsgebäude C, Konrad-Adenauer-Str. 20, 60313 Frankfurt am Main und Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main über eine Rampe zu erreichen.
Bitte beachten:
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Bitte wählen Sie auf der nächsten Seite die entsprechende Dienststelle aus.
Hinweis zum
Michael Gottmann
Weiterer aufsichtführender Richter
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer nur für Presseanfragen zur Verfügung stehen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist Ausbildungsgericht für die Berufe
Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist auf Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich. Termine können hier online zu den untenstehenden Sprechzeiten vereinbart werden.
Kinderanhörungszimmer:
Für Anhörungen von Kindern verfügt das Familiengericht über ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer. Das Kinderanhörungszimmer befindet sich im Raum 259 im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Am Gerichtsgebäude B in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main befindet sich die gemeinsame Briefkastenanlage der Frankfurter Justizbehörden.
Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.
Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle -Innenstadt oder Außenstelle Höchst-.
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Für die Gemeinden des Main-Taunus-Kreises und Katasterbezirke der Stadt Frankfurt am Main Diedenbergen, Eddersheim, Eschborn, Griesheim, Hattersheim, Höchst, Hofheim, Kriftel, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Niederhöchstadt, Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Okriftel, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Sulzbach, Unterliederbach, Wallau, Wildsachsen und Zeilsheim ist das
Grundbuchamt Frankfurt am Main
Außenstelle Höchst
Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main
zuständig.
Grundbucheinsicht und Abgabe von Schriftstücken:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Grundbuchauszüge und -einsicht:
Grundbuchauszüge erhalten Sie an unserer Servicetheke im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Grundbucheinsicht erhalten Sie an den Einsichtsplätzen im Gerichtsgebäude A im Erdgeschoss in den Zimmern 12, 35 und 51 sowie im ersten Stock auf Zimmer 135.
Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie mittwochs: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Anmeldungen zum Grundbuch
Anträge auf Grundbuchauszüge sowie Namensberichtigung und Grundbuchberichtigung nach Erbfall:
Verwenden Sie bitte die unter dem Menüpunkt " Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt am Main" im Abschnitt Grundbuch bereitgestellten Formulare.
Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren werden von den Abteilungen 841, 842, 843, 844, 845 und 846 des Amtsgerichts durchgeführt.
Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Versteigerungstermine finden im Sitzungssaal 202 Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main statt.
Folgende Bezirke fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Abteilungen 841 - 846:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises:
Stadtgemeinde Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Oberliederbach, Niederhofheim und Sulzbach.
Sprechstunden:
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Für Sie wurden 6 Einsichtsplätze zum Einsehen der Wertgutachten errichtet. Diese Plätze befinden sich in Raum 233 Gebäude A.
Hinweis:
Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können für Interessenten/innen leider nicht gefertigt werden.
Die Mitarbeiter/innen sind stets bemüht Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressentinnen und Bietinteressenten zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anrufe kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.
Wir empfehlen, sich im eingangs verlinkten Versteigerungsportal der Länder über Zwangsversteigerungstermine und Versteigerungsobjekte zu informieren. Externe Anbieter von Versteigerungskatalogen handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
Insolvenzverfahren werden im Gerichtsgebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main durchgeführt.
Örtliche Zuständigkeit:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Negativbescheinigungen zur Anmeldung eines Gewerbes können per Post, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die E-Mail Adresse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main lautet
insolvenzgericht@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter dem Menüpunkt "
Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt" im Abschnitt "Insolvenz".
Geschäftsverteilung:
Allgemeine Zuständigkeit:
Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.
Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Terminvereinbarung können Sie vornehmen:
Für Ausschlagungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich.
Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.
Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen,Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.
Die Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsstellen ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des/der Erblassers/in, des/der Testators/in oder dem/der Verstorbenen.
Stand 12.07.2022
Am komfortabelsten können Sie Registereinsicht über das Gemeinsame Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster nehmen.
Einen Antrag auf Zusendung von Registerauszügen können Sie stellen:
Geben Sie in dem Antrag bitte an:
Lage:
Das Justizzentrum in der Frankfurter Innenstadt liegt zwischen Seilerstraße, Zeil und Konrad-Adenauer-Straße.
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht wollen, fahren Sie bis zur Haltestelle "Konstablerwache", die Sie erreichen mit
Erreichbarkeit mit privaten Verkehrsmitteln:
In den umliegenden Straßen gibt es nur sehr wenige Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkscheinautomaten eingeschränkt. Falls Sie unbedingt mit dem PKW anreisen müssen, stehen folgende in der Nähe gelegene Parkhäuser zur Verfügung:
Folgen Sie bei der Anfahrt den Hinweisschildern in der Innenstadt. Hierbei können Sie sich an dem Parkleitsystem - Buchstabe "Z" - orientieren.
Die Parkgebühren werden Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung des Kraftfahrzeugs geltend machen können.
Zeitplanung:
An allen Zugängen zu den Gebäuden werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Bei erhöhtem Kontrollaufkommen kann es daher zu Verzögerungen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Für die getroffenen Kontrollmaßnahmen - welche nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch zum Schutz aller Besucher durchgeführt werden - bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Wer hilft Ihnen weiter?
In jedem Gebäude finden Sie eine(n) Pförtner/in, die/der Ihnen bereitwillig weiterhilft. Sie können auch die Nebenstelle anrufen, die auf dem Ihnen zugegangenen Schriftstück angegeben ist. Die Telefonzentrale der Frankfurter Justizbehörden meldet sich unter Telefon: +49 069 1367 - 01.
Frankfurt am Main - Höchst ist ein westlicher Vorort von Frankfurt am Main. Das Amtsgerichtsgebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Finanzamtes, der Städtischen Klinik Frankfurt-Höchst und der Justizvollzugsanstalt.
So erreichen Sie uns:
Parkmöglichkeiten in Gerichtsnähe
In der Nähe des Gerichtsgebäudes befinden sich zwar zahlreiche frei zugängliche Parkplätze, jedoch sind diese meist durch die Anwohner sowie die Besucher und Mitarbeiter der verschiedenen Dienststellen und der Klinik belegt.
Das Parkhaus "Gleisdreieck" erreichen Sie -wie unter "mit dem Auto" bereits beschrieben-, um dann in der Zuckschwerdtstraße die zweite Straße rechts (vor der Bahnüberführung) in die Bahnhofstraße einzubiegen. Nach ca. 200 m biegen Sie nach links zum Parkhaus ein.
Sie haben eine Ladung zur Zeugenaussage erhalten.
Sie möchten sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge verschaffen?
Sie sind Opfer der Tat, die Gegenstand der Verhandlung ist?
Sie haben Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung und möchten beispielsweise wissen, wie eine Zeugenvernehmung verläuft?
Sie möchten zum Gerichtssaal begleitet werden?
Sie müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kind / Ihre Kinder zum Gericht mitbringen und brauchen für die Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson?
Ihr Kind soll als Zeuge vernommen werden?
Bei den Justizbehörden Frankfurt am Main ist seit dem 1. August 1993 eine Zeugen- und Kinderbetreuungsstelle eingerichtet.
Eine Sozialarbeiterin, eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge stehen vor Ort zur Verfügung und informieren, unterstützen und beraten Zeugen (kostenlos), wenn diese vor das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht geladen wurden. Sie haben die Möglichkeit, schon einige Tage vor dem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dann nähere Informationen oder können zum Beispiel das Mitbringen Ihres Kindes / Ihrer Kinder ankündigen. Ein kindgerechtes Spielzimmer steht zur Verfügung.
Zeugenbetreuung
Telefon: +49 69 1367 - 2636
1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes E, gegenüber dem Sitzungssaal 16.
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Stand 06.07.2022
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für folgende
In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (ausgenommen Miet- und WEG-Sachen) besteht ein gemeinsamer Turnus mit der Außenstelle Höchst.
Zuständigkeitskonzentration:
Die Außenstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main-Höchst ist örtlich zuständig für
In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (ausgenommen Miet- und WEG-Sachen) besteht ein gemeinsamer Turnus mit dem Innenstadtbezirk.
Für Miet- und WEG-Sachen ist ausschließlich der Innenstadtbezirk zuständig.
Die bei der Außenstelle Höchst eingerichteten Familiengerichtsabteilungen sind örtlich nur zuständig für die oben aufgeführten Gemeinden des Main-Taunus-Kreises sowie die Katasterbezirke Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim der Stadt Frankfurt am Main.
Die Zivilprozessabteilungen 29, 30, 31 und 32 finden Sie im Erdgeschoss, die Abteilung 33 (Mietsachen, WEG-Verfahren sowie Landwirtschaftssachen) und die Abteilung 25 und 26 (Beratungshilfe) im 1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Bei allen schriftlichen Eingaben und telefonischen Anfragen ist die richtige und vollständige Angabe des Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.
Für die Aufnahme von Anträgen auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wenden Sie sich bitte an die Aufnahme von Anträgen
Publikumsanmeldung Rechtsantragsstelle bei dem
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsgebäude B
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Zimmer 178
Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
Telefon: +49 69 1367 - 6969
Für Anträge auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Das entsprechende bundeseinheitliche Formular finden Sie in der Formularsammlung der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Abschnitt "Zivilsachen".
Hessische Initiative
Ihr Draht zur hessischen Justiz
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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