Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Fax
+49 69 1367 - 2030
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außenstelle Höchst
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Fax
+49 69 1367 - 3212
Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außenstelle Niederrad
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Fax
+49 69 1367 - 2030
Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Sprechzeiten einzelner Abteilungen können von den allgemeinen Sprechzeiten abweichen.
In diesen Fällen finden Sie Informationen dazu im Abschnitt "Weitere Informationen" bei den dort aufgeführten Abteilungen.
Zivilprozess:
Bitte beachten Sie, dass es gegenwärtig zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Erfassung neuer Verfahren kommt. Der Eintragungsprozess nimmt derzeit drei Monate Zeit in Anspruch. Es wird höflich gebeten, insofern von Rückfragen abzusehen.
Die Bearbeitung in den laufenden Verfahren kann bis zu zwei Monate verzögert sein. Auch insofern wird höflich gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Die Servicetheke befindet sich im Gerichtsgebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Menschen mit Gehbehinderungen über die Gerichtsgebäude C, Konrad-Adenauer-Str. 20, 60313 Frankfurt am Main und Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main über eine Rampe zu erreichen.
für
Grundsteuerreform
Paul Dienstbach
Weiterer aufsichtführender Richter
Amtsgericht Frankfurt am Main
Telefon
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer nur für Presseanfragen zur Verfügung stehen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist Ausbildungsgericht für die Berufe
Die Beratungshilfeabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main einschließlich der Außenstelle Höchst finden Sie in der Außenstelle Niederrad, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main. An das Gebäude Hahnstraße 25 ist durch einen Übergang das Gebäude Goldsteinstraße 145 angeschlossen.
Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist nur nach vorheriger TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich. Termine können hier online zu den untenstehenden Sprechzeiten vereinbart werden.
Die Beratungshilfe kann auch schriftlich unter Verwendung des nachfolgenden Antragsformulars beantragt werden. Die persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig.
Ab 22.04.2024:
Kinderanhörungszimmer:
Für Anhörungen von Kindern verfügt das Familiengericht über ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer. Das Kinderanhörungszimmer befindet sich im Raum 259 im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.
Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle -Innenstadt oder Außenstelle Höchst-.
Für die Gemeinden des Main-Taunus-Kreises und Katasterbezirke der Stadt Frankfurt am Main Diedenbergen, Eddersheim, Eschborn, Griesheim, Hattersheim, Höchst, Hofheim, Kriftel, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Niederhöchstadt, Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Okriftel, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Sulzbach, Unterliederbach, Wallau, Wildsachsen und Zeilsheim ist das
Grundbuchamt Frankfurt am Main
Außenstelle Höchst
Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main
zuständig.
Grundbucheinsicht und Abgabe von Schriftstücken:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Grundbuchauszüge und -einsicht:
Grundbuchauszüge erhalten Sie an unserer Servicetheke im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Grundbucheinsicht erhalten Sie an den Einsichtsplätzen im Gerichtsgebäude A im Erdgeschoss in den Zimmern 12, 35 und 51 sowie im ersten Stock auf Zimmer 135.
Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie mittwochs: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Anmeldungen zum Grundbuch
Anträge auf Grundbuchauszüge sowie Namensberichtigung und Grundbuchberichtigung nach Erbfall:
Verwenden Sie bitte die unter dem Menüpunkt " Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt am Main" im Abschnitt Grundbuch bereitgestellten Formulare.
Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren werden von den Abteilungen 841, 842, 843, 844, 845 und 846 des Amtsgerichts durchgeführt.
Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Versteigerungstermine finden im Sitzungssaal 202 Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main statt.
Folgende Bezirke fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Abteilungen 841 - 846:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises:
Stadtgemeinde Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Oberliederbach, Niederhofheim und Sulzbach.
Sprechstunden:
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Für Sie wurden 3 Einsichtsplätze zum Einsehen der Wertgutachten errichtet. Diese Plätze befinden sich in Raum 228 Gebäude A.
Hinweis:
Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können für Interessenten/innen leider nicht gefertigt werden.
Die Mitarbeiter/innen sind stets bemüht Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressentinnen und Bietinteressenten zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anrufe kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.
Wir empfehlen, sich im eingangs verlinkten Versteigerungsportal der Länder über Zwangsversteigerungstermine und Versteigerungsobjekte zu informieren. Externe Anbieter von Versteigerungskatalogen handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
Insolvenzverfahren werden im Gerichtsgebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main durchgeführt.
Örtliche Zuständigkeit:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Negativbescheinigungen zur Anmeldung eines Gewerbes können per Post, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die E-Mail Adresse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main lautet
insolvenzgericht@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter dem Menüpunkt "
Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt" im Abschnitt "Insolvenz".
Geschäftsverteilung:
Allgemeine Zuständigkeit:
Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.
Allgemeine Informationen:
Informationen zu den Dienstleistungen des Nachlassgerichts
Hinweise des Nachlassgerichts (hessen.de)
Telefonverzeichnis (Nachlassgericht)
Erbausschlagungen, die Abgabe von Testamenten im Todesfall oder zur Hinterlegung sind ohne vorherige Terminvereinbarung Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr möglich.
Persönliche Sprechzeiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung.
Eine Terminvereinbarung können Sie vornehmen:
Für Testamentsrücknahme aus amtlicher Verwahrung können Sie online einen Termin vereinbaren: Online–TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.
Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.
Stand 12.07.2022
Am komfortabelsten können Sie Registereinsicht über das Gemeinsame Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster nehmen.
Einen Antrag auf Zusendung von Registerauszügen können Sie stellen:
Geben Sie in dem Antrag bitte an:
Sie haben eine Ladung zur Zeugenaussage erhalten.
Sie möchten sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge verschaffen?
Sie sind Opfer der Tat, die Gegenstand der Verhandlung ist?
Sie haben Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung und möchten beispielsweise wissen, wie eine Zeugenvernehmung verläuft?
Sie möchten zum Gerichtssaal begleitet werden?
Sie müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kind / Ihre Kinder zum Gericht mitbringen und brauchen für die Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson?
Ihr Kind soll als Zeuge vernommen werden?
Bei den Justizbehörden Frankfurt am Main ist seit dem 1. August 1993 eine Zeugen- und Kinderbetreuungsstelle eingerichtet.
Eine Sozialarbeiterin, eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge stehen vor Ort zur Verfügung und informieren, unterstützen und beraten Zeugen (kostenlos), wenn diese vor das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht geladen wurden. Sie haben die Möglichkeit, schon einige Tage vor dem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dann nähere Informationen oder können zum Beispiel das Mitbringen Ihres Kindes / Ihrer Kinder ankündigen. Ein kindgerechtes Spielzimmer steht zur Verfügung.
Zeugenbetreuung
Telefon: +49 69 1367 - 2636
1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes E, gegenüber dem Sitzungssaal 16.
Alle Zivilprozessabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main finden Sie in der Außenstelle Niederrad, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main.
An das Gebäude Hahnstraße 25 ist durch einen Übergang das Gebäude Goldsteinstraße 145 angeschlossen.
Dort befinden sich die Abteilung 28 im 1. Obergeschoss, die Abteilung 30 im 2. Obergeschoss, die Abteilungen 32 und 33 (Mietsachen, WEG-Verfahren sowie Landwirtschaftssachen) im 3. Obergeschoss und die Abteilungen 29 und 31 im 4. Obergeschoss des angeschlossenen Gebäudes Goldsteinstraße 145.
Die Abteilungen 25 und 26 (Beratungshilfe) befinden sich im 2. Obergeschoss des durch einen Übergang in der 2. Etage an die Hahnstraße 25 angeschlossenen Gebäudes Goldsteinstraße 145.
Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Hahnstraße 25.
Bei allen schriftlichen Eingaben und telefonischen Anfragen ist die richtige und vollständige Angabe des Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.
Für die Aufnahme von Anträgen auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wenden Sie sich bitte an die
Publikumsanmeldung Rechtsantragsstelle bei dem
Amtsgericht Frankfurt am Main
Außenstelle Niederrad
Gerichtsgebäude I und G
Hahnstraße 25
60528 Frankfurt am Main
Zimmer 215 G
Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
Telefon: +49 69 1367 - 6969
Für Anträge auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Das entsprechende bundeseinheitliche Formular finden Sie in der Formularsammlung der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Abschnitt "Zivilsachen".
Ihr Draht zur hessischen Justiz
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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